Die vollständige Sperrung der beiden Strassen für den motorisierten Verkehr trifft die Beschwerdeführenden insofern, dass sie nicht mehr auf dem kürzesten Weg auf die P.________strasse gelangen können. Aktuell beträgt der Weg auf die P.________strasse für die Beschwerdeführenden 1 und 2 etwa 280 m und für die Beschwerdeführenden 3 und 4 etwa 400 m. Nach der Erstellung der Sperren wird der Weg für die Beschwerdeführenden 1 und 2 etwa 1.3 km und für die Beschwerdeführenden 3 und 4 etwa 1.1 km betragen. Die Fahrten in Richtung Wynigen werden sich somit für die Beschwerdeführenden sowohl bezüglich des Fahrwegs als auch bezüglich der Fahrzeit spürbar verlängern.