Diese Kosten erscheinen der BVE plausibel, bestehen doch die Baukosten nicht nur aus den Anschaffungskosten eines Pollers und einer Steuerungsanlage, sondern es sind je nach konkretem Standort verschiedene bauliche Massnahmen erforderlich, wie beispielsweise das Erstellen einer Stromversorgung und einer Entwässerung. Zudem muss die Steuerung fallbezogen programmiert werden. Eine automatische Polleranlage ist zudem unterhaltsintensiv und das Verwalten der Berechtigungen bei der Beibehaltung des Fahrverbots mit Zubringerdienst aufwändig.