Abgesehen davon wären die fraglichen Massnahmen mit höheren Kosten bzw. mit viel grösserem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Beschwerdegegnerin beziffert die Baukosten für die geplanten Massnahmen auf Fr. 6'000.00. Sie schätzt die Baukosten für eine automatische Polleranlage auf circa Fr. 60'000.00. Diese Kosten erscheinen der BVE plausibel, bestehen doch die Baukosten nicht nur aus den Anschaffungskosten eines Pollers und einer Steuerungsanlage, sondern es sind je nach konkretem Standort verschiedene bauliche Massnahmen erforderlich, wie beispielsweise das Erstellen einer Stromversorgung und einer Entwässerung.