Verkehrsbeschränkung im Sinn von Art. 3 Abs. 4 SVG – auch verhältnismässig ist.46 Nach dem Gesagten ist somit zu prüfen, ob die durch die umstrittenen Pfosten und die Abschrankungen bewirkte Sperrung des J.________wegs und der H.________strasse auch verhältnismässig ist. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit besagt, dass eine staatliche Massnahme geeignet und erforderlich sein muss, um das im öffentlichen Interesse angestrebte Ziel zu erreichen. Die Massnahme hat dann zu unterbleiben, wenn der verfolgte Zweck auch mit einer für die betroffenen Privaten weniger einschneidenden und für das Gemeinwesen gleichermassen vertretbaren Massnahme erreicht werden könnte.