Auch eine Barrierelösung sei nicht ansatzweise geprüft worden. Die totale Sperrung von J.________weg und H.________strasse für Motorfahrzeuge habe weitreichende Konsequenzen für die Beschwerdeführenden. Von der P.________strasse her benötigten sie heute circa 300 m bzw. 400 m bis zu ihren Grundstücken. Müssten sie künftig via Q.________strasse nach Hause gelangen, wären die Strecken 1.1 km bzw. 1.3 km. Zudem komme es auf der R.________strasse bei Stosszeiten zu längeren Wartezeiten, die ebenfalls erschwerend zu berücksichtigen seien. Die privaten Interessen der Anstösser würden empfindlich tangiert, zumal die Massnahme teilweise kontraproduktiv sei.