Damit könnten die Nachteile der Anwohnerschaft durch die bauliche Massnahme substantiell verkleinert werden. Gleichzeitig würde ein ebenso wirksames Mittel bestehen, um Schleichverkehr fernzuhalten. Es sei ein Kurzgutachten bei einer behördlich zu bestimmenden, sachverständigen Person zur Beurteilung von Tauglichkeit und Kosten der Alternativlösungen zu den Totalsperren einzuholen. Die von der Beschwerdegegnerin ohne jeden Beleg behaupteten erheblichen Mehrkosten für versenkbare Poller seien zumindest nicht plausibilisiert. Auch eine Barrierelösung sei nicht ansatzweise geprüft worden.