Es sei damit nicht ersichtlich, dass die Erforderlichkeit zusätzlicher baulicher Massnahmen gegeben sei. Soweit die bauliche Sperrung nur der Vermeidung von Schleichverkehr diene, hätten die entgegenstehenden Interessen relativ mehr Gewicht. Es sei weder belegt noch ersichtlich, dass nach Einführung von Tempo 30 und mit Blick auf das bestehende Fahrverbot eine bauliche Sperrung allein zur Vermeidung von Schleichverkehr noch nötig sei. Anstelle von starren Sperren könnten klappbare Poller montiert und den Anwohnern ein Schlüssel übergeben werden. Damit könnten die Nachteile der Anwohnerschaft durch die bauliche Massnahme substantiell verkleinert werden.