Die Sperrung solle bereits gebaut werden, bevor auch nur ansatzweise klar sei, ob die beschlossene Tempo-30-Zone im Verbund mit dem bestehenden Fahrverbot für Motorfahrzeuge genüge, um die angestrebte Vermeidung von Schleichverkehr zu erreichen. Die Beschwerdegegnerin müsste ein Jahr nach Einführung der Zone im Rahmen einer Nachkontrolle das Geschwindigkeitsverhalten, das Unfallgeschehen und die Akzeptanz bei der Bevölkerung untersuchen. Dies sei, soweit ersichtlich, nicht erfolgt. Es sei damit nicht ersichtlich, dass die Erforderlichkeit zusätzlicher baulicher Massnahmen gegeben sei.