Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass eine lokale Verkehrsanordnung eine örtliche Abweichung von den im ganzen Land geltenden, einheitlichen Verkehrsregeln darstellt. Demgegenüber bewirkt eine bauliche Massnahme am fraglichen Ort bloss einen faktischen Zwang und ist deshalb unter dem Gesichtspunkt der Vereinheitlichung der Verkehrsregeln weniger problematisch.25 Entscheidend ist, dass auch bei Ent- oder Umwidmungen, die mit baulichen Massnahmen umgesetzt werden sollen, ein genügender Rechtsschutz vorhanden ist.26