Die Sperrung hat zur Folge, dass die H.________strasse und der J.________weg nur noch für den Langsamverkehr durchgehend nutzbar sind. Die Beschränkung der allgemeinen Nutzung der H.________strasse und des J.________wegs durch die geplanten baulichen Massnahmen schränkt den Gemeingebrauch dieser öffentlichen Strassen somit noch weiter ein, als es die Verkehrsbeschränkungsmassnahmen bisher tun. Es liegt somit eine Änderung der Widmung bzw. eine Umwidmung vor.