Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt mit diesen baulichen Massnahmen, den Schleichverkehr durch das O.________quartier zu unterbinden. Besonders der J.________weg und die H.________strasse würden immer wieder und gerade in Stosszeiten in erheblichem Mass von Ortsfremden als Schleichweg und Abkürzung zur Hauptachse M.________ benützt, weil der Verkehr auf diesen Hauptachsen notorisch überlastet sei. Die Sperrung hat zur Folge, dass die H.________strasse und der J.________weg nur noch für den Langsamverkehr durchgehend nutzbar sind.