Zudem gilt auf der H.________strasse teilweise Einbahnverkehr. Da der Zubringerdienst gestattet ist, können die beiden Strassen von den Anwohnerinnen und Anwohner durchgehend (in der erlaubten Richtung) befahren werden. Die umstrittenen Schranken sollen auf der H.________strasse und dem J.________weg südöstlich der Bahnlinie aufgestellt werden. Dadurch wird die direkte Verbindung innerhalb des durch die Bahnlinie getrennten Quartiers für den motorisierten Verkehr unterbrochen. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt mit diesen baulichen Massnahmen, den Schleichverkehr durch das O.________quartier zu unterbinden.