4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte beim Regierungsstatthalteramt die Akten betreffend Verkehrsbeschränkung K.________ (Tempo-30-Zone, Begegnungszonen) ein. Es gab den Beschwerdeführenden Gelegenheit, insbesondere zur Vernehmlassung des Regierungsstatthalteramts Stellung zu nehmen. Zudem liess es das Vorhaben von der Fachstelle Langsamverkehr des Tiefbauamts des Kantons Bern prüfen. Gestützt auf die Empfehlungen der Fachstelle gab es der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, ihr Projekt anzupassen. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, zum geänderten Projekt Stellung zu nehmen.