Das Regierungsstatthalteramt gab daraufhin den Beschwerdeführenden Gelegenheit zur Stellungnahme. Die unterdessen anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden 1 und 2 machten von dieser Möglichkeit mit Eingabe vom 16. Januar 2018 Gebrauch, die Beschwerdeführenden 3 und 4 liessen sich nicht vernehmen. Mit Eingabe vom 19. Februar 2018 reichte die Beschwerdegegnerin Schlussbemerkungen ein. Am 27. Juli 2018 holte das Regierungsstatthalteramt beim Oberingenieurkreis IV des Tiefbauamts (OIK IV) einen Fachbericht ein. Mit Kurzmitteilung vom 29. August 2018 informierte es die Beschwerdegegnerin über den Fachbericht des OIK IV vom 15. August 2018.