Dieses Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 24. Oktober 2017 nahm das Regierungsstatthalteramt das sistierte Baubewilligungsverfahren wieder auf und gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, zu den Einsprachen Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe von 15. November 2017 Gebrauch. Das Regierungsstatthalteramt gab daraufhin den Beschwerdeführenden Gelegenheit zur Stellungnahme.