1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 9. Juni 2016 ein Baugesuch ein für die Umgestaltung des Strassenraumes (Sperrung für den motorisierten Verkehr) auf den Parzellen Burgdorf Grundbuchblatt Nr. G.________ (H.________strasse) und Burgdorf Grundbuchblatt Nr. I.________ (J.________weg). Am 23. Juni 2016 publizierte sie zudem eine Verkehrsbeschränkungsverfügung für das Quartier «K.________», die unter anderem Tempo-30-Zonen auf der L.________strasse und dem J.________weg vorsah. Gegen diese Verfügung erhoben die Beschwerdeführenden 1 und 2 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 bis 4 Einsprache.