Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Kiesen vom 22. Januar 2019 bestätigt und die Beschwerden werden abgewiesen, soweit auf sie eingetreten wird. 2. Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend den Pferdeauslauf mit Umzäunung wird verzichtet. 3. a) Der Beschwerdeführerin 1 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 400.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.