Die Kostennote der Rechtsvertretung der Beschwerdegegnerschaft beläuft sich auf Fr. 4'937.05.-- (Honorar Fr. 4'450.60.--, Auslagen 133.50, Mehrwertsteuer Fr. 352.95). Sie gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Analog zu den Verfahrenskosten haben die Beschwerdeführenden der Beschwerdegegnerschaft 50 % der Parteikosten, ausmachend Fr. 2'468.55 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), zu ersetzen. Davon hat die Beschwerdeführerin 1 die Hälfte, ausmachend Fr. 1'234.30, zu bezahlen. Die andere Hälfte, ebenfalls ausmachend Fr. 1'234.30, wird den Beschwerdeführenden 2 und 3 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 2 und 3 haften solidarisch für den auf sie entfallenden Betrag.