a) Die Beschwerdeführenden beantragen die Überprüfung der Fristen im Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren. Zur Begründung machen sie geltend, sie hätten die Bauverwaltung Kiesen auf den ohne Bewilligung erstellten Pferdeauslauf aufmerksam gemacht. Für das Einholen der Bewilligung habe sich die Gemeinde daraufhin über ein Jahr Zeit gelassen. Die Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens habe dann nochmals mehr als ein Jahr gedauert.