der minime Platzgewinn durch das Freihalten des Lichtraumprofils würde auch hier nicht zu noch mehr Verkehrssicherheit führen. Die Fachbehörde bezeichnet die Verkehrssituation beim Pferdeauslauf mit Umzäunung in überzeugender Weise bereits jetzt als sicher. Mit der kompletten Freihaltung der lichten Breite könnte im vorliegenden Fall keine zusätzliche Sicherheit erreicht werden. Die in Frage kommende Wiederherstellungsmassnahme ist RA Nr. 110/2019/25 17