e) Die Umzäunung befindet sich nur knapp innerhalb des Lichtraumprofils. Die Sichtverhältnisse im Bereich der Umzäunung sind indes nicht zu beanstanden und werden verglichen zur vorherigen Situation sogar verbessert (vgl. E. 4). Diese würden durch eine Rückversetzung des Zauns um wenige Zentimeter nicht noch weiter verbessert. Die J.________strasse ist an der massgeblichen Stelle zudem rund 3.8 m breit. Personenwagen können daher gemäss den nachvollziehbaren Ausführungen der Fachbehörde nicht kreuzen.