c) Die Beschwerdegegnerschaft beruft sich weiter auf den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG. Die Norm ist eine allgemeine Besitzstandsgarantie für in der Landwirtschaftszone zonenwidrig gewordene Bauten und Anlagen und legt fest, wie weit solche geändert werden können, ohne dass eine Standortgebundenheit nachzuweisen ist. Die Besitzstandsgarantie von Art. 24c RPG erlaubt auch den Wiederaufbau und geht damit weiter als jene von Art. 3 BauG.25 Die bundesrechtlichen Bestimmungen über die Ausnahmen ausserhalb der Bauzone beziehen sich ausschliesslich auf die Frage der dort zulässigen Nutzung. Geht es um baupolizeiliche Massnahmen, Abstände, etc., kommt