Abbruch mit Wiederaufbau des Zauns vorgenommen. Daran ändert nichts, dass der neue Metallzaun in die bestehenden Bodenfundamente des alten Holzzauns gebaut worden ist. Der bestehende Viehauslauf soll zudem gemäss Baugesuch abgebrochen und durch einen Pferdeauslauf ersetzt werden. Dabei soll offenbar u.a. die Tretschicht des Auslaufs geändert werden.24 Die vorgenommenen Arbeiten gehen über blosse Unterhaltsarbeiten oder dergleichen hinaus. Damit ist auch unerheblich, ob der neue Zaun tierfreundlicher ist als der frühere oder ob er die Verkehrssicherheit verbessert. Eine strassenrechtliche Besitzstandsgarantie liegt nicht vor.