nicht zu beanstanden sind, stimmen mit den Abbildungen vom Strassenraum in den Akten überein und überzeugen. Auch die Gemeinde, welche die örtlichen Verhältnisse kennt, führte im angefochtenen Entscheid aus, der Zaun sei gut durchsehbar und die Verkehrssicherheit würde gegenüber dem früheren Holzzaun verbessert. Die BVE sieht keine Veranlassung, von der Einschätzung der Fachstelle und der Gemeinde abzuweichen. Der umzäunte Platz wurde bereits früher als Viehauslauf genutzt. Gemäss den Ausführungen der Fachbehörde ist es im betroffenen Gebiet in den vergangenen acht Jahren zu keinen Unfällen gekommen.