Die J.________strasse weise nur Ziel- und Quellverkehr und keinen Durchgangsverkehr auf. Das Verkehrsaufkommen sei entsprechend gering. Die Sichtverhältnisse im Bereich des Pferdeauslaufs hätten sich mit dem neuen Zaun gegenüber früher verbessert, was ein grosser Gewinn sei. Das Gehege sei auch nachts mit den vorhandenen Reflektoren, der hellen Farbe und der seitlich vorhandenen Versteinung gut sichtbar. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge könnten auf der nur rund 3.8 m breiten Strasse nicht kreuzen und müssten für Kreuzungsmanöver auf den privaten Vorplatz der Beschwerdegegnerschaft ausweichen.