Die Fachstelle führt im Bericht vom 30. April 2019 zusammengefasst aus, die Pfosten der Umzäunung des Pferdeauslaufs würden zwischen ca. 46 cm und ca. 50 cm vom Strassenrand entfernt stehen. Damit werde das Lichtraumprofil gemäss Strassengesetz zwar knapp nicht eingehalten. Die Verkehrssicherheit werde allerdings nicht gefährdet und die Verkehrssituation im unmittelbaren Bereich des Pferdeauslaufs sei sicher. Kritisch sei einzig die Verkehrssituation im Ausfahrtsbereich der Einstellhalle und im Knotenbereich beim Anschluss an die Bahnhofstrasse zu beurteilen. Die J.________strasse weise nur Ziel- und Quellverkehr und keinen Durchgangsverkehr auf.