Dieser «Mix» ermögliche ein genügendes Einkommen als Familienbetrieb. Sie würden die Anerkennung als landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne des BGBB14 anstreben, wozu jeder Betriebsbereich, also auch die Haltung von Pferden, beitragen würde. Weil der Auslauf für die Pferde an den Stall angrenzen müsse, sei dessen Lage vorgegeben und könne an keinem anderen Standort realisiert werden. Der Auslauf stehe in einem funktionalen Zusammenhang zum bestehenden Stall. Die örtlichen Gegebenheiten würden keinen anderen Standort für den Auslauf zulassen. Der Auslauf sei zudem bereits früher als Viehauslauf genutzt worden.