b) Im angefochtenen Entscheid erteilte die Gemeinde Kiesen die Bewilligung für den Abbruch des bestehenden Viehauslaufs, den Ersatz durch einen neuen Pferdeauslauf sowie das Anheben der Stalldecke im Bauernhaus auf Einfahrtshöhe. Gegen den Abbruch des bestehenden Viehauslaufs und das Anheben der Stalldecke erheben die Beschwerdeführenden in ihren Beschwerden vom 20. Februar 2019 keine Einwände. Von den Beschwerdeführenden gerügt und damit Streitgegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist einzig der neue Pferdeauslauf mit Umzäunung.