Ausserdem werde die Verkehrssicherheit durch den Pferdeauslauf gefährdet. Aus den Beschwerden ist somit ersichtlich, inwiefern und weshalb die Beschwerdeführenden die Verfügung der Gemeinde anfechten. Neben einer Begründung enthalten die Beschwerden auch explizite Anträge. Die Beschwerden genügen daher den gesetzlichen Formerfordernissen. Auf die frist- und formgerecht eingereichten Beschwerden ist einzutreten. 2. Anfechtungsobjekt und Streitgegenstand