35c N. 16 bis 17a, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung 5 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N 20, m.w.H. RA Nr. 110/2019/25 6 d) Die Beschwerdegegnerschaft macht weiter geltend, die Beschwerdeführenden würden in ihren Beschwerde grösstenteils wortwörtlich die Einsprachen wiederholen und kaum auf den angefochtenen Entscheid eingehen. Es müsse geprüft werden, ob diese Begründung rechtsgenüglich sei.