Das AGR stellt ebenfalls den Antrag, die Beschwerden seien in Bezug auf die Aspekte des Bauens ausserhalb der Bauzone abzuweisen. Auch die Gemeinde Kiesen beantragt die Abweisung der Beschwerden. Das Rechtsamt holte daraufhin zur Frage der Verkehrssicherheit einen Fachbericht beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) ein. Zudem gab es der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, genauere Angaben zur Art ihres Betriebs zu machen und näher auszuführen, weshalb die Existenz des Betriebs ohne den umstrittenen Pferdeauslauf gefährdet sei und weshalb es nicht möglich sei, den Pferdeauslauf an einen anderen Ort zu verlegen.