Die Beschwerdeführenden 2 und 3 reichten ebenfalls am 20. Februar 2019 eine gemeinsame Beschwerde bei der BVE ein. Die Beschwerde ist weitestgehend identisch mit jener der Beschwerdeführerin 1 und enthält dieselben Anträge. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeantwort vom 19. März 2019 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Das AGR stellt ebenfalls den Antrag, die Beschwerden seien in Bezug auf die Aspekte des Bauens ausserhalb der Bauzone abzuweisen.