2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführerin 1 stellte in ihrer Beschwerde vom 20. Februar 2019 folgende Anträge: «Der Bauentscheid vom 22.01.2019 des Gemeinderates Kiesen sei aufzuheben. Eventuell sei er so zu korrigieren, dass der neue Pferdeauslauf für die hobbymässige Pferdehaltung so zurückzubauen ist, dass mindestens der gesetzliche Strassenabstand zur Gemeindestrasse von 3.6 m eingehalten wird. Ferner sei der korrekte Ablauf und die Fristen im Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren zu überprüfen.