Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erteilte dem Vorhaben am 11. Dezember 2018 eine Ausnahmebewilligung. Mit Bauentscheid vom 22. Januar 2019 bewilligte die Gemeinde Kiesen daraufhin das Vorhaben unter Gewährung einer Ausnahme zum Unterschreiten des Strassenabstands.