Standortdatenblatt vom 23. April 2019 (Revision 1.22) müssen in die Abnahmemessung einbezogen werden: OMEN Nrn. 3, 4, 5, 6, 7, 10 sowie H.________weg 4. Die Auflage E im Fachbericht Immissionsschutz des AWI vom 24. Juli 2018 wird entsprechend ergänzt. Diese Aufzählung ersetzt die entsprechende Anordnung in der Ziffer 1 der Auflagen im Fachbericht Immissionsschutz des AWI vom 24. Juli 2018. c. Für die Kaschierung der Antennenanlage ist eine graue Kunststoffplane zu verwenden. RA Nr. 110/2019/24 Seite 36 von 37