2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Das Dispositiv des Gesamtentscheids der Gemeinde Steffisburg vom 18. Januar 2019 wird mit einer neuen Ziffer 4.3.7 wie folgt ergänzt: a. Die Abnahmemessungen an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) 3, 4, 5, 6, 7 und 10 gemäss Standortdatenblatt vom 23. April 2019 (Revision 1.22) sowie am H.________weg 4 sind innert drei Monaten nach Vorliegen der Messempfehlung für 5G zu wiederholen. b. Gemäss Standortdatenblatt vom 23. April 2019 (Revision 1.22) müssen in die Abnahmemessung einbezogen werden: