Weiter wird die Antennenanlage mit einer grauen Kunststoffplane kaschiert. Diese Farbgebung eignet sich für eine ortsbildverträgliche Einpassung. Dies belegt die Fotomontage vom 1. Mai 2019, die die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren einreichte. Da das Baugesuch zur Farbgebung keine Angaben enthält, wird der angefochtene Entscheid mit einer entsprechenden Auflage ergänzt. h) Den Beschwerdeführenden ist zwar insofern zuzustimmen, als die kaschierte Antennenanlage von öffentlichen Standorten aus sichtbar sein wird. Durch die Kaschierung mit einer grauen Kunststoffplane kann die Einsehbarkeit der Antennen aus der Ferne jedoch verringert werden.