Der Fachausschuss empfahl deshalb, das Bauvorhaben zu bewilligen. Die zusätzliche Visualisierung und Informationen zur Farbgebung und der Materialisierung der Kaschierung, die die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren einreichten, führten zu keiner anderen Beurteilung. g) Die Würdigung des Vorhabens durch den Fachausschuss ist plausibel und nachvollziehbar. Das Ortsbild in der näheren und weiteren Umgebung der Antennenanlage ist nicht besonders wertvoll oder sensibel. Bei dieser Umgebungssituation schaffen die 43 VGE 2011/303 vom 1.6.2012, E. 4.3 mit weiteren Hinweisen 44 VGE 2008/23330 vom 31.3.2009, E. 4.4.3; siehe dazu auch Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des