f) Der Fachausschuss hielt in der Stellungnahme vom 6. November 2018 fest, das Mehrfamilienhaus befinde sich in einer Wohnzone. Die Umgebung sei geprägt durch eine heterogene Baustruktur mit unterschiedlichen Bautypen aus unterschiedlichen Realisierungszeiten. Der Standort und dessen Umgebung seien weder durch ein Schutzgebiet betroffen, noch würden sich in der unmittelbaren Umgebung erhaltens- oder schützenswerte Baudenkmäler befinden. Das Mehrfamilienhaus mit dem projektierten Antennenstandort grenze östlich an die D.________strasse mit der flächenintensiven Buswende- und Bushaltestelle.