c) In der Stellungnahme vom 18. Juni 2019 teilte die Vorinstanz mit, die Kaschierung der Anlage sei schon in den Planungsgrundlagen zum Baugesuch ersichtlich gewesen und bei der Prüfung durch den Fachausschuss berücksichtigt worden. Die zusätzliche Visualisierung sowie die Materialisierung der Kaschierung habe der Fachausschuss an der Sitzung vom 11. Juni 2019 zur Kenntnis genommen. Dies habe zu keinem anderen Beurteilungsergebnis des Fachausschusses geführt.