a) Die Beschwerdeführenden rügen weiter, es würden zwei verschiedene Baupläne vorliegen. Der erste Plan zeige einen offenen Antennenmast und der zweite eine Antenne samt Mast in einem 6 m hohen Rohr aus Kunststoff. Es sei unklar, welchen Plan der Fachausschuss der Gemeinde beurteilt habe. b) Aus dem gestempelten und bewilligten Baueingabeplan vom 16. Mai 2018 im Massstab 1:250 geht hervor, dass der geplante Sendemast mit den sechs Antennenpanels RA Nr. 110/2019/24 Seite 28 von 37