a) Rauch- und Lüftungskamine; b) Oberlichteraufbauten; c) Liftaufbauten bis zu einer Höhe von 4.20 m, gemessen von oberkant Flachdach des obersten Vollgeschosses bis oberkant Abdeckung des Liftaufbaus; d) Anlagen und Installationen zur Gewinnung von Sonnenenergie wie Sonnenkollektoren, Solarzellen u.ä. 5 Flachdächer sind zu begrünen oder als Retentionsfläche zu gestalten. Betrieblich bedingte Ausnahmen können in den Arbeitszonen gewährt werden.