a) Dachvorsprünge um das technisch erforderliche Mass in den Attikarücksprung hineinragen; b) offene gedeckte Sitzplätze bis maximal 1/2 der entsprechenden Fassadenlänge des Attikageschosses auf die darunterliegende Hauptfassade gestellt werden. 4 Auf der Attika sind bei guter kubischer Einordnung folgende Aufbauten gestattet: