Nicht zu beanstanden ist, dass die Immissionsfeldstärke auf einer Höhe von 1.50 m berechnet wurde. Dass die NIS-Berechnung bei Kinderspielplätzen auf 1.50 m über Boden vorgenommen wird, entspricht der langjährigen Praxis des AWI und den Empfehlungen des BAFU.33 Gründe, von dieser Praxis abzuweichen bestehen nicht, zumal sich Kinder in der Tendenz häufiger über längere Zeit in Bodennähe, z.B. in einem Sandkasten, und nicht auf Rutschbahnen oder Klettergeräten aufhalten. Der Antrag, es sei die Strahlenbelastung auf der Höhe der Spielgeräte zu berechnen, ist daher abzuweisen.