Spielplätze auf der Parzelle Nr. E.________ als OMEN gelten würden, wäre der Anlagegrenzwert von 5 V/m eingehalten. Dies zeigen die Berechnungen der Immissionsfeldstärke im Standortdatenblatt vom 23. April 2019. Danach beträgt die elektrische Feldstärke beim Spielplatz nordöstlich des Standortgebäudes 4,34 V/m (OKA 8) und jene beim Spielplatz südwestlich des Standortgebäudes 4,42 V/m (OKA 9). Nicht zu beanstanden ist, dass die Immissionsfeldstärke auf einer Höhe von 1.50 m berechnet wurde.