f) Vorliegend beträgt die Feldstärke beim OMEN Nrn. 10 4,18 V/m, womit die Schwelle des Anlagegrenzwerts von 80 % überschritten ist. Es ist daher angezeigt, auch beim OMEN Nr. 10 eine Abnahmemessung oder Nachmessung durchzuführen, falls im Zeitpunkt der Abnahmemessung für den 5G-Funkdienst noch keine Messempfehlung vorliegt. Folgende OMEN gemäss Standortdatenblatt vom 23. April 2019 (Revision: 1.22) müssen somit in die Abnahmemessung einbezogen werden: 3, 4, 5, 6, 7, 10 und H.________weg 4. Die Auflage E im Fachbericht Immissionsschutz des AWI vom 24. Juli 2018 wird entsprechend ergänzt. 10. Kinderspielplatz