Weiter zweifeln die Beschwerdeführenden die Berechnung der Immissionsfeldstärke an den OMEN Nr. 4 und OMEN Nr. 10 an. Für die Beschwerdeführenden ist nicht nachvollziehbar, weshalb am OMEN Nr. 4 die berechnete Immissionsfeldstärke höher ist als am OMEN Nr. 10, welcher direkt in der Hauptstrahlrichtung 320° liegt. Diese Zweifel der Beschwerdeführenden sind unbegründet. Im Standortdatenblatt ist die Abstrahlcharakteristik der Antennen in Diagrammen grafisch dargestellt. Aus den vertikalen Diagrammen der Sendeantennen 3, 6 und 9 (3SC0709, 3SC1426 und 3SC3434) folgt, dass deren Strahlungsmuster ausgesprochen unregelmässig sind.