d) Aus dem Standortdatenblatt vom 23. April 2019 (Revision 1. 22) folgt, dass der horizontale Abstand zur Antenne beim OMEN Nr. 4 und OMEN Nr. 10 unterschiedlich ist. Für die Bestimmung der vertikalen Richtungsabschwächungen werden die exakten Winkelwerte aus dem Antennendiagramm verwendet, wohingegen im Standortdatenblatt die gerundeten Werte abgebildet sind. Es ist daher plausibel, dass sich an den OMEN Nr. 4 und Nr. 10 für die Antennen 3 und 6 (3SC0709 und 3SC1426) unterschiedliche, vertikale Richtungsabschwächungen ergeben. Weiter zweifeln die Beschwerdeführenden die Berechnung der Immissionsfeldstärke an den OMEN Nr. 4 und OMEN Nr. 10 an.