Da die Antennen ein sehr unregelmässiges Profil hätten, könne dies dazu führen, dass die Belastung an einer weiter entfernten Hausecke höher sei als an einer Hausecke in kürzerer Distanz zur Mobilfunkanlage. Zu den Winkelwerten führte die Beschwerdegegnerin in der Stellungnahme vom 21. August 2019 aus, dass diese im Standortdatenblatt alle auf ganzzahlige Werte gerundet würden. Wie dem Standortdatenblatt entnommen werden könne, sei jedoch der horizontale Abstand zur Antenne beim OMEN Nr. RA Nr. 110/2019/24 Seite 22 von 37