c) Die Beschwerdegegnerin führte dazu aus, der Blick auf den Situationsplan möge zwar den Eindruck erwecken, dass die Belastung an der linken (südöstlichen) Hausecke grösser sein könnte als an der ausgewiesenen rechten (nordöstlichen) Hausecke. Die Berechnungssoftware, welche die am stärksten belasteten Punkte berechne, berücksichtige das genaue Profil der Antennen. Da die Antennen ein sehr unregelmässiges Profil hätten, könne dies dazu führen, dass die Belastung an einer weiter entfernten Hausecke höher sei als an einer Hausecke in kürzerer Distanz zur Mobilfunkanlage.